Das Passamt informiert – Änderungen zum 01.01.2024:
Abschaffung Kinderreisepass und Preiserhöhung Reisepass
Zum 01.01.2024 wird der Reisepass für Personen über 24 Jahren auf 70,00 € erhöht.
Das Bundesministerium des Innern hat bekannt geben, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft wird.
Als Grund wird zum einen aufgeführt, dass die Einreise mit einem Kinderreisepass nicht in allen Ländern gewährt ist, da manche Länder eine Restgültigkeit von mindestens sechs Monaten fordern. Zum anderen wird aufgeführt, dass mit der Abschaffung des Kinderreisepasses angestrebt wird, die Dokumente für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen.
Die Verlängerung oder Neuausstellung eines Kinderreisepasses ist bis einschließlich 31.12.2023 weiterhin möglich.
Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Zukünftig kann für Kinder entweder ein Personalausweis oder ein biometrischer Reisepass beantragt werden. Die Dokumente haben bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres eine Gültigkeit von sechs Jahren. Die Produktion des Personalausweises dauert in etwa zwei bis drei Wochen. Die Kosten belaufen sich auf 22,80 €. Reisepässe haben eine Produktionszeit von vier bis sechs Wochen und kosten für Personen bis 24 Jahren 37,50 €.
Ab 24 Jahren kostet der Reisepass dann 70,00 Euro.
Bei der Frage, welches Dokument Sie am besten zukünftig für Ihr Kind ausstellen lassen, hilft ein Blick auf die Internetseite des Auswärtigen Amtes. Dort finden Sie die Einreisebestimmungen der Länder (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise).